Konungariket Melania
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Satzung der KDP

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Beitrag von Tilda Sandström Di 25 Nov - 22:38

Satzung der Konservativa-Demokratiska Partiet

Präambel:
Die Konservativ-Demokratische Partei ist eine politische Partei des Königreichs Melania. Sie bekennt sich zur Reichsverfassung und zur Einheit der Melanias. Ihre Ausrichtung ist konservativ-demokratisch. Sie möchte das Leben der Bürger des Reiches traditionsreich und demokratisch gestalten.

§ 1 Organisation
(1) Die Partei führt den Namen "Konservativa-Demokratiska Partiet". Das Kürzel ist KDP.
(2) Sie gliedert sich in den Hauptverband und die Provinzverbände.
(3) Der Sitz des Hauptverbandes ist Holmsjö.

§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die
Reichsbürgerschaft besitzen und sich zur Satzung und zum Parteiprogramm bekennen.
(2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch einen Mitgliedschaftsantrag, in welchem man sich zur Satzung und zum Parteiprogramm bekennt.
(3) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
(4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es dem Parteiprogramm und der Satzung zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber der Partei nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann der Unionsparteitag Einspruch erheben. Dieser Entscheidet in einer Abstimmung endgültig mit einer 2/3 Mehrheit für einen Ausschluss. Der Betroffene ist anzuhören.

§ 3 Parteitag
(1) Oberstes Organ der KDP  ist der Parteitag. Er tagt ständig mit Ausschluss der Öffentlichkeit
(2) Jedes Mitglied der Konservativa-Demokratiska Partiet ist rede-und stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
(3) Der Parteitag fasst Beschlüsse und entscheidet Wahlen mit einer einfachen Mehrheit in einer namentlichen Abstimmung, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt.
(4) Der Parteitag ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten Beschlussfähig.
(5) Der Vorstand führt den Vorsitz über den Parteitag

§ 4 Hauptverbandsvorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
(2) Der Vorstand wird alle 8 Wochen durch den Unionsparteitag in einer geheimen und allgemeinen Wahl gewählt. Die Wahl wird von einem Wahlleiter geführt den der Vorstand bestimmt.
(3) Der Vorstand vertritt die Partei nach außen und ist ihr juristischer Vertreter.
(4) Mitglieder des Vorstandes verlieren ihr Amt wenn sie aus der Partei ausgeschlossen werden, austreten oder bei einem erfolgreichen Misstrauensvotum.
(5) Ein Misstrauensvotum ist bei absoluter Mehrheit als erfolgreich zu betrachten.

§ 5 Satzungsänderungen und Auflösung
Über Satzungsänderungen, die Änderung der politischen Ausrichtung der Partei und die Auflösung entscheidet der Parteitag. Vorschläge zu Satzungsänderungen, der Änderung der politschen Ausrichtung der Partei oder zur Auflösung der Partei können von jedem stimmberechtigen Mitglied eingebracht werden. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Tilda Sandström
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